In der Debatte zur Neuregelung des Länderfinanzausgleichs erweist sich Winfried Kretschmann als miserabler Hütchenspieler

AFD-BW - 27.10.2016

Pressemitteilung - Stuttgart, den 26.10.2016

Ministerpräsident Kretschmann verkauft die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen als  Erfolg, indem er den Bürgern weismachen will, dass Baden-Württemberg ab 2020 als eines der bisherigen Hauptgeberländer nichts mehr bezahlen müsse. Stattdessen wird der Bund die Zahlungen übernehmen. „Das zusätzliche Geld, das der Bund den Ländern zuschießt, kommt nicht aus der Kellerdruckerei des Bundesministeriums für Finanzen, sondern vorrangig vom hart arbeitenden baden-württembergischen Steuerzahler“, so der Vorwurf von Fraktionschef Jörg Meuthen.  „Dies als „Erfolg des Föderalismus“ zu verkaufen ist der blanke Hohn“.

Schlecht verhandelt: Kompetenzen und Steuerautonomie verschenkt

Hinzu kommt, dass, die kommunale Bildungsinfrastruktur sowie die Planung, der Bau und der Erhalt des Fernstraßennetzes zur Angelegenheit des Bundes werden. „Wer als Ministerpräsident eines Hauptzahlerlandes so schlecht verhandelt, verrät Wähler und Bürger.“

„Ein wirklicher Erfolg des Föderalismus wäre es gewesen, wenn man Länder und Kommunen mit einer größeren Steuerautonomie ausgestattet hätte“, erklärt Meuthen. „Die AfD-Fraktion als größte Oppositionspartei im Land lehnt es entschieden ab, dass die schwarz-grüne Regierung so leichtfertig mit den Steuergeldern der Bürger umgeht und den Föderalismus aushöhlt.“

Verfassungsrechtliches Nachspiel möglich

„Durch die vertikale Umschichtung nimmt die Intransparenz  zu und Kretschmann gaukelt uns eine Milliarde mehr in der Kasse vor“,  kritisiert Meuthen. „So arbeiten Hütchenspieler, die ihren Kunden  leichtverdientes Geld versprechen. Darüber hinaus werden schuldenmachende, misswirtschaftende Bundesländer künftig noch großzügiger alimentiert, während gut wirtschaftende Länder wie Baden-Württemberg noch stärker zur Kasse gebeten werden.“

Jörg Meuthen warnt darüber hinaus vor einem verfassungsrechtlichen Nachspiel. „Das Bundesverfassungsgericht hat 1986 entschieden, dass Bundesergänzungszuweisungen nicht an die Stelle des Länderfinanzausgleichs treten dürfen.“

 

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