Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
das Amt des Jugendschöffen ist ein verantwortungsvolles und unverzichtbares Element unseres demokratischen Rechtsstaates. Jugendschöffen fällen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter gemeinsam und gleichberechtigt mit Berufsrichtern die Urteile in Jugendstrafverfahren. Die korrekte Besetzung dieser Positionen ist von entscheidender Bedeutung für das Vertrauen in unsere Justiz.
Jede Kreistagsfraktion unseres Landkreis Böblingens hat das Recht, Kandidaten für diese wichtige Position vorzuschlagen. In diesem Zusammenhang hat die AfD-Kreistagsfraktion fünf qualifizierte Kandidaten für das Amt des Jugendschöffen vorgeschlagen.
Normalerweise sieht das Verfahren zur Auswahl der Jugendschöffen eine faire und demokratische Vorgehensweise vor. Alle Parteien sollten die gleiche Möglichkeit haben, ihre Vorschläge einzubringen und auf gleicher Grundlage bewertet zu werden. Leider scheint in diesem Fall das Verfahren nicht so fair und demokratisch abgelaufen zu sein, wie es hätte sein sollen.
Wir möchten zunächst betonen, dass alle Parteien aufgefordert wurden, Vorschläge für die Jugendschöffenwahl einzureichen. Die AfD-Kreistagsfraktion hat diese Aufforderung ernst genommen und drei qualifizierte Kandidaten ausgewählt. Jedoch, aufgrund der offensichtlichen Unterbeteiligung anderer Fraktionen, haben wir insgesamt fünf Namen als Vorschläge eingereicht, um sicherzustellen, dass die Positionen angemessen besetzt werden können.
Am 3. Juli 2023 wurde die Vorschlagsliste im Jugendhilfe- und Bildungsausschuss ohne Probleme angenommen. Hier endet jedoch die Fairness in diesem Prozess.
Bereits vor der Einreichung der Vorschlagslisten wurde ein Schöffenwahlausschuss am 27. März 2023 im Kreistag beschlossen. In diesem Ausschuss hatten alle Fraktionen - Außer der AfD und die Linke - die Möglichkeit, Vertrauenspersonen zu entsenden, mit dem erklärten Ziel, von der Vorschlagsliste jeden zweiten Kandidaten auszuwählen. Leider ist das Verfahren, nach dem diese Auswahl getroffen wurde, unbekannt.
Was sich jedoch herausgestellt hat, ist äußerst besorgniserregend. Alle fünf unserer Vorschläge erhielten schriftliche Benachrichtigungen, dass sie nicht ausgewählt wurden. Dies wirft die Frage auf, ob es in diesem Auswahlprozess tatsächlich eine klare Norm oder Quote gab, wie sie normalerweise in demokratischen Verfahren vorgesehen ist.
Es ist bedauerlich und beunruhigend, dass die AfD zunächst bei der Zusammensetzung des Wahlausschusses ausgeschlossen wurde und dann kein einziger Vertreter unserer Partei als Jugendschöffe ausgewählt wurde. Dies wirft ernsthafte Fragen zur Integrität und Transparenz des Auswahlprozesses auf.
Die AfD-Kreistagsfraktion fordert daher eine gründliche Untersuchung dieses Vorfalls, um sicherzustellen, dass demokratische Prinzipien und rechtliche Vorgaben bei der Auswahl der Jugendschöffen respektiert wurden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass solche Verfahren fair und transparent ablaufen, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere demokratischen Institutionen aufrechtzuerhalten.
Wir werden uns weiterhin für eine transparente und demokratische Auswahl der Jugendschöffen einsetzen und sind fest davon überzeugt, dass die Interessen der Jugend angemessen vertreten sein müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre AfD-Kreistagsfraktion im Landkreis Böblingen
Maximilian Evers
Stefan Gruber
Dr. med. Peter Gleißner