Beteiligung an BinnenWind GmbH überprüfen

KV-KARLSRUHE - 22.05.2017

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Änderungsantrag zum Thema

Top 10 Beteiligung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH an der Projektentwicklungsgesellschaft „BinnenWind GmbH“ bei nur drei Gesellschaften

Vorlage: 2017/0305

- Im Hauptausschuss am 16. Mai 2017 vorberaten -

Der Gemeinderat möge beschließen: 

Dieser TOP wird auf die nächste Gemeinderatssitzung verschoben.

 In der damit gewonnen Zeit wird die Vorlage überarbeitet, so dass sie alle geänderten Randbedingungen auflistet und erklärt, die sich seit dem letzten zu diesem Thema gefassten Gemeinderatsbeschluss (16.7.2016) ergeben haben.

Diese Überarbeitung ist erforderlich, damit der Gemeinderat eine Entscheidung fällen kann, der alle erforderlichen Informationen zu Grunde liegen. Änderungen der Kosten, der erwarteten zu erzielenden Erlöse und Subventionen und der Risiken sind zu benennen und zu erklären. 


In der Vorlage sind nicht alle Randbedingungen benannt, die sich seit der ursprünglichen Beschlussfassung des Gemeinderats am 16.7.2016 ergeben haben. Die in der Vorlage genannten Änderungen der Randbedingungen sind nicht ausreichend erklärt; insbesondere fehlen die nötigen detaillierten Aussagen zur erwarteten Wirtschaftlichkeit des Investments der Stadtwerke, welches aufgrund der regelmäßig immer wieder geleisteten städtischen Bürgschaften letztendlich ein Investment der Stadt Karlsruhe ist.

Auch die Stellungnahme der Stadtwerke bei der Beratung im Hauptausschuss hat – wie sich bei eingehender Studie der Thematik zeigt – nicht wirklich zur Klärung der offenen Fragen beigetragen.

In dieser Hauptausschusssitzung hat Frau Bürgermeisterin Luczak-Schwarz auf unsere Frage hin bestätigt, dass nicht nur die Tatsache, dass sich anstatt der geplanten vier oder mehr Städte nunmehr nur drei Städte bereitgefunden haben, in das in Frage stehende Windkraftentwicklungsprojekt zu investieren, einen erneuten Gemeinderatsbeschluss erforderlich macht. Auch die Tatsache, dass etliche Teilprojekte, etliche Windkraftanlagen dieses Projekts nicht mehr – wie vor dem GR-Beschluss zugesichert – 2016, sondern erst 2017 in Betrieb gegangen sind, widerspricht den Bedingungen, unter denen der Gemeinderat zugestimmt hat. 

Dies hat nämlich zur Folge, dass sie nicht mehr, wie bisher, in den Genuss der garantierter Preise und Subventionen kommen – selbst bei Stillstand wegen zu wenig Wind. 

Stattdessen müssen sie immer wieder an Auktionen teilnehmen, in denen nur die Windkraftanlagen zum Zuge kommen, die den Strom zu den niedrigsten Preisen anbieten.

In der Stellungnahme der Stadtwerke wurde dann darauf verwiesen, dass dies kein Problem sei, da bei der gerade erfolgten ersten Auktion auch Windparks zum Zuge gekommen seien, die bereits 2016 in Betrieb gegangen seien, für die also das neue Vergütungssystem per Auktion besser sei, als das Alte.

Nicht gesagt wurde dabei, dass es sich bei den hier zum Zuge gekommenen Windkraftanlagen keinesfalls um Windparks im Landesinnern handelt, wie im in Frage stehenden Entwicklungsprojekt, sondern um Standorte an der Küste.

Aus der aktuellen Meldung der Bundesnetzagentur geht aber eindeutig hervor, dass bei der ersten Ausschreibungsrunde für die Windenergie an Land kein einziges Gebot aus Baden-Württemberg zum Zug gekommen ist und von insgesamt 70 Zuschlägen 63 nach Norddeutschland gingen. 

Das heißt: Nur 10 % der Zuschläge, nämlich sieben, gingen nicht nach Norddeutschland.

Nach den dem Gemeinderat im Juli 2016 vorgelegten Unterlagen liegen die von BinnenWind geplanten Windkraftanlagen in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt. Zum größten Teil also an Stellen, die keinen Zuschlag bekommen haben. 

An diesen Stellen weht im Vergleich zur Küste einfach zu selten starker Wind, deshalb können dafür wirtschaftlich keine niedrigen Preise angeboten werden und deswegen kommen sie auch im Auktionsverfahren nicht zum Zug.

Statt dem Gemeinderat Sand in die Augen zu streuen, sollten die Stadtwerke die Projektenwicklungsgesellschaft BinnenWind betreffend endlich umfassend informieren, damit der Gemeinderat eine auf den Fakten beruhende Entscheidung fällen kann – und nicht eine, die auf einer Vorlage beruht, die die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten mit dem Satz zusammenfasst „dass auch im Ausschreibungsverfahren immer noch ein Potential für den wirtschaftlichen Betrieb von Windparks gesehen wird.“ 

Lediglich ein „Potential für den wirtschaftlichen Betrieb“ reicht als Basis für eine Investition von 10 Millionen Euro städtischen Geldes sicher nicht aus.

Unterzeichnet von:

 Marc Bernhard Dr. Paul Schmidt

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