Die Römischen Verträge

KV-KARLSRUHE - 07.03.2017
Sechs Staaten – Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg – unterzeichneten am 25. März 1957 auf dem Kapitol die „Römischen Verträge“.
 
Sie legten damit den Grundstein für die Europäische Union. Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Vertrag für die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) traten am 1. Januar 1958 in Kraft.
 
Vorläufer der neuen Zusammenschlüsse war die 1951 gegründete „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (Montanunion), die die beiden rüstungsrelevanten Wirtschaftsbranchen gemeinsam kontrollierte.
 
Ziel des EWG-Vertrages war es, innerhalb von zwölf Jahren einen gemeinsamen Markt zu verwirklichen sowie die Wirtschaftspolitik schrittweise anzunähern.
 
Die Mitgliedstaaten vereinbarten den Aufbau einer Zollunion mit einem gemeinsamen Außenzoll, den Abbau interner Handelshindernissen sowie den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.
 
Der Euratom-Vertrag legte gemeinsame Regeln für die zivile Nutzung der Atomenergie fest. Aus der EWG wurde später die EG und dann die EU.

Die AfD sagt dazu in ihrem Grundsatzprogramm:
 
Die Bundesrepublik Deutschland hat nach dem zweiten Weltkrieg eine politisch, wirtschaftlich und sozial überaus erfolgreiche Entwicklung durchlaufen. Grund hierfür war das im Grundgesetz angelegte harmonische Zusammenwirken von Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Subsidiarität und der Sozialen Marktwirtschaft.

Seit Beginn dieses Jahrhunderts erkennen wir auf vielen Politikfeldern Fehlentwicklungen dieser für Freiheit und Wohlstand unverzichtbaren Säulen unserer Gesellschaft. In der Eurokrise kommt dies besonders deutlich zum Ausdruck. Die Alternative für Deutschland entstand als neu gegründete Partei, mit der viele besorgte und verantwortungsbewusste Bürger auf das Versagen der politischen Führung in der Eurokrise und bei der Bewältigung politischer Probleme reagierten. Das gilt insbesondere bei der Energie-, Arbeitsmarkt-, Familien- und der Einwanderungspolitik. Dieses Versagen ging mit einer Abkehr von den ethischen Grundlagen einher, die eine freiheitlich-demokratische Grundordnung bedingen. Zudem besteht der weitverbreitete Eindruck, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Politikversagen und der zunehmenden Behinderung offener Diskussionsprozesse gibt („political correctness“).

  • In der Eurokrise hat die Demokratie Schaden genommen, weil mit dem Europäischen Stabilisierungsmechanismus eine gewaltige europäische Institution geschaffen worden ist, die finanzielle Lasten und Haftungsrisiken in dreistelliger Milliardenhöhe für die beteiligten Staaten begründen kann, ohne dass die Parlamente der Staaten einen steuernden Einfluss darauf haben. Die Lenkungs- und Entscheidungsorgane des ESM sind mit Funktionsträgern besetzt, die außerhalb jeglicher zivilrechtlicher Haftung oder strafrechtlicher Verantwortlichkeit gestellt worden sind. Es handelt sich somit um die Ausübung staatlicher Funktionen ohne jede Rückbindung an demokratisch legitimierte Entscheidungsorgane.
  • In der Eurokrise hat das Vertrauen in den Rechtsstaat Schaden genommen, weil die Regierungen der Eurozone den Maastrichter Vertrag gebrochen haben und die Europäische Zentralbank gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung verstoßen hat. Diese fortgesetzte - für die Akteure folgenlose - Missachtung geltenden Rechts zerstört zunehmend das Vertrauen der Bürger in die Europäische Union und in die nationalen Regierungen.
  • In der Eurokrise hat die Gewaltenteilung Schaden genommen, weil sich die meisten Mitglieder des Deutschen Bundestags von der Bundesregierung unter Zeit- und Entscheidungsdruck setzen ließen und auf das Recht des Parlaments hinsichtlich der genauen Prüfung von auf Deutschland zukommenden Verpflichtungen verzichteten. In der Eurokrise hat die Gewaltenteilung Schaden genommen, weil das Bundesverfassungsgericht offenkundige Rechtsverstöße der Bundesregierung nicht als solche gebrandmarkt hat, sondern notwendige Urteile vermied, bzw. sogar erstmals den Europäischen Gerichtshof anrief, um nicht selbst entscheiden zu müssen.
  • In der Eurokrise hat sich gezeigt, dass die derzeitige Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Nationalstaaten nicht zukunftsfähig ist. Oberstes Prinzip muss sein, nur solche Entscheidungen bei der EU anzusiedeln, bei denen auf nationaler Ebene keine funktionsfähigen Ergebnisse erzielt werden können (Subsidiarität).
  • In der Eurokrise hat die Soziale Marktwirtschaft Schaden genommen, weil es unsozial ist, die Bevölkerung, insbesondere Sparer und Steuerzahler, finanziell zu schädigen und für die Risiken verantwortungslos geführter Staaten und Banken in Haftung zu nehmen. Damit wird der für die Marktwirtschaft konstitutive Zusammenhang zwischen Verantwortung und Haftung zerstört. Durch die Interventionen der Europäischen Zentralbank wird das Instrument marktwirtschaftlicher Steuerung und Risikobewertung, nämlich die Zinsen, in ihrer Wirkung schwer beeinträchtigt.
  • Darüber hinaus hat in der Eurokrise die europäische Idee in besonderer Weise Schaden genommen. Die AfD bekennt sich uneingeschränkt zu einer Europäischen Union, die der Aufklärung sowie dem Streben der Völker nach Menschenrechten und Demokratie gerecht wird und die die Wertegrundlagen des christlich-abendländischen Kulturkreises dauerhaft erhält. Um Europa wieder eine gedeihliche Zukunft zu geben, tritt die AfD für eine Europäische Union ein, die auf Subsidiarität statt auf Zentralismus und auf Wettbewerb statt Gleichmacherei und Harmonisierung setzt.
  • Die Eurokrise hat gezeigt, dass die Einführung des Euro eine Entscheidung gegen die ökonomische und politische Vernunft war. Längst hat sich herausgestellt, dass der Einheits-Euro Europas Grundlagen zerstört. Er bewirkt Streit und das Wiederaufleben nationaler Vorurteile. Wohlstand und Friede unter den Mitgliedsstaaten der Eurozone sind gefährdet. Ein Euro, der Unfrieden in Europa schürt und die Bevölkerung von wirtschaftlich schwächeren Mitgliedsstaaten in die Verelendung treibt, hat keinen Platz in Europa.
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