Zitate aus dem „GLOBALEN PAKT FÜR EINE SICHERE, GEORDNETE UND REGULÄRE MIGRATION“

KV-BREISGAU-HOCHSCHWARZWALD - 14.11.2018

Zitate aus dem „GLOBALEN PAKT FÜR EINE SICHERE, GEORDNETE UND REGULÄRE MIGRATION“

Wir haben gelernt, dass Migration ein bestimmendes Merkmal unserer globalisierten Welt ist, Gesellschaften innerhalb aller Regionen und über sie hinaus verbindet und alle unsere Länder zu Herkunfts-, Transit- und Zielländern macht.

Mit diesem umfassenden Ansatz wollen wir eine sichere, geordnete und reguläre Migration erleichtern und gleichzeitig das Auftreten und die negativen Auswirkungen irregulärer Migration durch internationale Zusammenarbeit und eine Kombination der in diesem Pakt dargelegten Maßnahmen reduzieren.

Der Pakt soll förderliche Bedingungen schaffen, die es allen Migranten ermöglichen, unsere Gesellschaften durch ihre menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fähigkeiten zu bereichern und so besser zu einer nachhaltigen Entwicklung auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene beizutragen.

Wir müssen die Migranten in die Lage versetzen, zu vollwertigen Mitgliedern unserer Gesellschaften zu werden, ihre positiven Beiträge herausstellen und Inklusion und sozialen Zusammenhalt fördern. Wir müssen für Staaten, Gemeinschaften und Migranten gleichermaßen mehr Planbarkeit und Rechtssicherheit schaffen. Zu diesem Zweck verpflichten wir uns, eine sichere, geordnete und reguläre Migration zum Wohle aller zu erleichtern und zu gewährleisten.

Wir werden Daten zu den Auswirkungen und Vorteilen der Migration sowie zu den Beiträgen von Migranten und der Diaspora zur nachhaltigen Entwicklung erheben, analysieren und als Informationsquelle für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der damit zusammenhängenden Strategien und Programme auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene nutzen.

Wir verpflichten uns zur Verstärkung unserer Anstrengungen, korrekte, aktuelle, zugängliche und transparente Informationen zu Migrationsfragen für Staaten, Gemeinschaften und Migranten in allen Phasen der Migration bereitzustellen, verfügbar zu machen und unter ihnen zu verbreiten. Wir verpflichten uns ferner, diese Informationen zur Entwicklung einer Migrationspolitik zu verwenden, die für alle Beteiligten ein hohes Maß an Planbarkeit und Rechtssicherheit schafft.

Wir verpflichten uns, die Optionen und Wege für eine reguläre Migration in einer Weise anzupassen, die in Widerspiegelung der demografischen Wirklichkeit und der Realität auf dem Arbeitsmarkt Arbeitskräftemobilität und menschenwürdige Arbeit erleichtert, Bildungschancen optimiert, das Recht auf ein Familienleben wahrt und den Bedürfnissen von Migranten in einer prekären Situation gerecht wird, mit dem Ziel, die Verfügbarkeit von Wegen für eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu verbessern und zu diversifizieren.

Wir werden allen Migranten, denen in Transit- und Zielländern die Freiheit entzogen wird oder werden könnte, Zugang zur Justiz gewähren, unter anderem indem der Zugang zu einer kostenlosen oder bezahlbaren qualifizierten und unabhängigen Rechtsberatung und -hilfe sowie der Zugang zu Informationen und dem Recht auf ordnungsgemäße Prüfung einer Anordnung zur Freiheitsentziehung erleichtert werden.

Wir verpflichten uns, sicherzustellen, dass alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus ihre Menschenrechte durch einen sicheren Zugang zu Grundleistungen wahrnehmen können. Wir verpflichten uns ferner zur Stärkung von Leistungserbringungssystemen, die Migranten einschließen, ungeachtet dessen, dass Staatsangehörige und reguläre Migranten möglicherweise Anspruch auf umfassendere Leistungen haben.

Wir werden den gegenseitigen Respekt für die Kultur, die Traditionen und die Gebräuche der Zielgesellschaft und der Migranten fördern und zu diesem Zweck bewährte Verfahrensweisen im Bereich von Integrationspolitik, -programmen und -tätigkeiten, einschließlich Wegen zur Förderung der Akzeptanz von Vielfalt und der Erleichterung von sozialem Zusammenhalt und Inklusion, austauschen und umsetzen.

Wir verpflichten uns ferner, in Partnerschaft mit allen Teilen der Gesellschaft einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs zu fördern, der zu einer realistischeren, humaneren und konstruktiveren Wahrnehmung von Migration und Migranten führt. Wir verpflichten uns außerdem, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung zu schützen, in der Erkenntnis, dass eine offene und freie Debatte zu einem umfassenden Verständnis aller Aspekte der Migration beiträgt.

Wir werden unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschließlich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern.

Wir werden eine Migrationspolitik fördern, die den Nutzen der Diasporas für die Herkunfts- und Zielländer und ihre Gemeinschaften optimiert, indem mit minimalem Verwaltungsaufwand flexible Reise-, Arbeits- und Investitionsregelungen ermöglicht werden, einschließlich durch Überprüfung und Neufassung von Visums-, Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsbestimmungen, soweit angezeigt.

Wir verpflichten uns, schnellere, sicherere und kostengünstigere Rücküberweisungen zu fördern, indem wir die bestehenden förderlichen politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen, die Wettbewerb, Regulierung und Innovation auf dem Überweisungsmarkt ermöglichen, weiterentwickeln und geschlechtersensible Programme und Instrumente bereitstellen, die die finanzielle Inklusion von Migranten und ihren Familien fördern.

Wir verpflichten uns, Arbeitsmigranten aller Qualifikationsniveaus dabei zu helfen, in den Zielländern Zugang zu Sozialschutz zu erhalten und von der Übertragbarkeit geltender Sozialversicherungs- und erworbener Leistungsansprüche in ihren Herkunftsländern oder beim Entschluss zur Aufnahme einer Beschäftigung in einem anderen Land zu profitieren.

Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Maßnahmen schöpfen. Wir werden im Einklang mit der Empfehlung Nr. 202 der IAO betreffend den sozialen Basisschutz (2012) nichtdiskriminierende innerstaatliche Sozialschutzsysteme, einschließlich sozialer Basisschutzniveaus für Staatsangehörige und Migranten, einrichten oder aufrechterhalten.

Wir werden die Bedürfnisse der Gemeinschaften, in die Migranten zurückkehren, ermitteln und ihnen Rechnung tragen, indem in nationale und lokale Entwicklungsstrategien, die Infrastrukturplanung, Haushaltszuweisungen und andere relevante Politikentscheidungen entsprechende Bestimmungen aufgenommen werden und mit lokalen Behörden und relevanten Interessenträgern zusammengearbeitet wird.

Wir verpflichten uns, einander durch verstärkte internationale Zusammenarbeit und eine neu belebte globale Partnerschaft bei der Verwirklichung der in diesem Globalen Pakt festgelegten Ziele und Verpflichtungen zu unterstützen, wobei wir im Geist der Solidarität die zentrale Bedeutung eines umfassenden und integrierten Ansatzes für die Erleichterung einer sicheren, geordneten und regulären Migration bekräftigen und anerkennen, dass wir alle Herkunfts-, Transit- und Zielländer sind.

Wir verpflichten uns, die im Globalen Pakt niedergelegten Ziele und Verpflichtungen im Einklang mit unserer Vision und unseren Leitprinzipien zu erfüllen und zu diesem Zweck auf allen Ebenen wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um eine in allen Phasen sichere, geordnete und reguläre Migration zu ermöglichen. Wir werden den Globalen Pakt in unseren eigenen Ländern und auf regionaler und globaler Ebene unter Berücksichtigung der unterschiedlichen nationalen Realitäten, Kapazitäten und Entwicklungsstufen und unter Beachtung der nationalen Politiken und Prioritäten umsetzen. Wir bekräftigen unser Bekenntnis zum Völkerrecht und betonen, dass der Globale Pakt in einer Weise umgesetzt werden muss, die mit unseren Rechten und Pflichten nach dem Völkerrecht im Einklang steht.

Wir werden den Globalen Pakt in Zusammenarbeit und Partnerschaft mit Migranten, der Zivilgesellschaft, Migranten- und Diasporaorganisationen, religiösen Organisationen, lokalen Behörden und Gemeinwesen, dem Privatsektor, Gewerkschaften, Parlamentsabgeordneten, nationalen Menschenrechtsinstitutionen, der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, der Wissenschaft, den Medien und anderen relevanten Interessenträgern umsetzen.

Wir werden in die nationalen Rahmenwerke zur sozialen Sicherheit Bestimmungen zur Übertragbarkeit von Ansprüchen und erworbenen Leistungen integrieren, Anlaufstellen in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern benennen, die Migranten die Antragstellung auf Übertragung von Ansprüchen erleichtern, den Schwierigkeiten von Frauen und älteren Menschen beim Zugang zum Sozialschutz Rechnung tragen und spezielle Instrumente schaffen, zum Beispiel Sozialfonds für Migranten in den Herkunftsländern, die Arbeitsmigranten und ihre Familien unterstützen.

Wir legen allen Mitgliedstaaten nahe, so bald wie möglich ambitionierte nationale Strategien zur Umsetzung des Globalen Paktes zu entwickeln und die Fortschritte auf nationaler Ebene regelmäßig und auf inklusive Weise zu überprüfen, beispielsweise durch die freiwillige Ausarbeitung und Anwendung eines nationalen Umsetzungsplans.

20181114_gcm_anzeige.pdf

 

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