An den Deutschen BundestagPetitionsausschuss Platz der Republik 1
11011 Berlin
Petition an den Deutschen Bundestag
(mit der Bitte um Veröffentlichung)
Persönliche Daten des Hauptpetenten
Anrede Name Vorname Titel
Anschrift
Wohnort Postleitzahl Straße und Hausnr. Land/Bundesland. Telefonnummer E-Mail-Adresse
Petition an den Deutschen Bundestag
(mit der Bitte um Veröffentlichung)
Wortlaut der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschliessen
1. Dem „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ nicht beizutreten,
2. diesem Dokument nicht namens der Bundesrepublik Deutschland zuzustimmen,
3. sich insbesondere gegen jedwede Zustimmung auf EU-Ebene zu diesem Dokument auszusprechen, und
4. keinen künftigen Beitritt in Aussicht stellen
5. jede künftige völkergewohnheitsrechtliche Bindung ausdrücklich am 10.12.2018 durch eine Protestnote an den Generalsekretär der UN zu verweigern.
Begründung
Die Bundesregierung führt die Annahme des Globalen Pakts für Migration ohne Einbezug der gewählten Volksvertreter durch. Eine Einbindung des Deutschen Bundestags muss im Rahmen einer öffentlichen Debatte zwingend erfolgen.
Hier liegt ein Verstoß gegen die nationalen Selbstbestimmungsrechte und das Befassungsrecht des Deutschen Parlaments, des Bundestages, vor.
Die Garantie der Rechtssetzungsbefugnis des Dt. Bundestages, die Einheitlichkeit der Rechtsordnung ¬unveräußerliche Souveränitätsrechte der Bundesrepublik Deutschland -werden verletzt. Eine Überprüfung der Machbarkeit einer global gesteuerten Migration nach Deutschland wird ausgeschlossen. Dies steht im prinzipiellen Widerspruch zu den Gewährleistungsrechten des Grundgesetzes.
Die Migration nach Deutschland kann nicht durch ein Globales Forum künftig bestimmt werden, schon gar nicht rechtsverbindlich sowie unabänderlich und über die Souveränität des Deutschen Staatsvolkes hinweg.
Der Final Draft der „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“, auf den sich am 11. Juli 2018 192 UN-Mitgliedstaaten geeinigt haben, unterscheidet sich von dem am 18.04.2018 durch das Europäische Parlament gebilligten Zero Draft des 05.02.2018 so wesentlich und erheblich, dass die Annahme am 10./11.12.2018 in Marokko durch den Bundestag als Souverän des Deutschen Staatsvolkes verboten werden muss.
Ob Resettlement- and Relocation-Programm, Rabat-Protokoll, Marrakesch-Declaration oder nun der „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“, all diese UN-Vereinbarungen geschehen unter Verletzung der nationalen Selbstbestimmungsrechts am Deutschen Bundestag vorbei.
Deutschland darf den Globalen Pakt für Migration nicht annehmen!
Anregungen für die Forendiskussion
Deutschland ist eine Nation, kein blosses beliebiges Siedlungsgebiet!
Die Kanzlerin und die Aktivisten der Einwanderungslobby arbeiten an der Verstetigung von Migration und damit im Ergebnis an der sukzessiven Abschaffung der ansässigen europäischen Nationen. Solches Vorgehen bringt die europäischen Volkswirtschaften in erhebliche Schwierigkeiten. Beim Aufeinandertreffen der unterschiedlichen Sozialisationsformen, das erhebliche Probleme mit sich bringt, wird im Globalen Pakt den Zielländern keinerlei Bestandsrecht ihrer ansässigen Kulturen zugebilligt. Es kommen nahezu keine Fachkräfte für unsere Gesellschaften nach Europa. Das ließe sich nur mit einem endlich zu verabschiedenden Einwanderungsgesetz regeln, in dem die Anforderungen und die Nichteinwanderung klar geregelt sind. Der Globale Pakt regelt das gerade nicht. Es droht durch diesen globalen Pakt der UN eine unbegrenzte, dauerhafte Massenmigration, die unser Land nachhaltig veränderte und weiter verändern wird.
Soweit Sie es für wichtig halten, senden Sie bitte ergänzende Unterlagen in Kopie (z.B. Entscheidungen der betroffenen Behörde, Klageschriften, Urteile) nach Erhalt des Aktenzeichens auf dem Postweg an folgende Kontaktadresse:
Deutscher Bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel: (030)227 35257