Anfrage: Fragen zum Haushaltsentwurf 2019 2020

KV-KARLSRUHE - 17.09.2018

1. Gesamtverschuldung:
1.1. Wie erklären sich die unterschiedlichen Angaben zur Gesamtverschuldung der Stadt zwischen dem statistischen Landesamt und dem Doppelhaushaltsentwurf der Stadtverwaltung?

Im Datenbestand des Statistischen Landesamtes ist die äußere Verschuldung des Konzerns Stadt Karlsruhe zum 31.12.2017 aufgeführt. Diese Summe enthält somit die Verschuldung des Kern- haushaltes der Stadt Karlsruhe und sämtlicher Beteiligungsgesellschaften, die mehrheitlich der Stadt Karlsruhe zuzuordnen sind. Zukünftig wird auch die äußere Verschuldung des Eigenbe- triebs Fußballstadion hierzu gezählt. Auf Seite 566 des Entwurfes zum Doppelhaushalt 2019/2020 ist – entsprechend der Vorgaben des Vordrucks – die äußere Verschuldung des Kernhaushaltes zum 31.12.2017 anzugeben.

1.2. Wie verteilen sich die städtischen Schulden auf Stadt, Eigenbetriebe und städti- sche Gesellschaften?

Eine Aussage hierzu kann erst getroffen werden, wenn sämtliche städtischen Beteiligungsgesell- schaften und der Eigenbetrieb Fußballstadion ihre Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2019 durch die zuständigen Gremien haben beschließen lassen. Die Verwaltung wird die Gesamtauf- stellung rechtzeitig vor den Beratungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 nachreichen.

2. Neuschuldenaufnahme:
2.1. Wird sich die Neuverschuldung von ca. 160,4 Mio. € noch um die 2019 und 2020vom Eigenbetrieb Fußballstadion aufzunehmenden Schulden erhöhen?

Ja.

2.2. Sind die Kosten für die beschlossenen Vorabmaßnahmen zum Stadionneubauüber 9 Mio. € im aktuellen Haushaltswurf enthalten? Wenn ja, in welcher Kostenstelle sind diese verbucht?

Die Vorabmaßnahmen erhöhen den Betriebsverlust des Eigenbetriebes. Ein entsprechender Ver- lustausgleich des Kernhaushaltes an den Eigenbetrieb ist bei THH 2000 Produktgruppe 4241 Sportstätten (S. 117 des Entwurfes) eingeplant.

2.3. Sind im Doppelhaushaltsjahr auch Kosten für die Infrastrukturmaßnahmen(Budget des städtischen Anteils: 28,6 Mio. €) im Haushaltswurf enthalten? Wenn ja, inwelcher Kostenstelle sind diese verbucht?

Im Entwurf des Doppelhaushaltsplanes 2019/2020 sind Kosten für Infrastrukturmaßnahmen beim THH 4000 Projekt 7.400018 (S. 206) und THH 6600 Projekt 7.661024 (S. 354) veran- schlagt.

3. Prognosesicherheit der Steuereinnahmen:
3.1. Welche Gründe sprechen für eine Erhöhung der erwarteten Gewerbesteuerein-nahmen um 60 Mio. € bzw. 22,6 % gegenüber den Planzahlen 2017 und 2018, obwohlvon der Stadtkämmerei von einem Übergang der Wirtschaftsentwicklung von Wachs- tum in Richtung Stagnation ausgegangen wird? (Hinweis: Die Gewerbesteuer korre- liert mit den Unternehmensgewinnen. Steigende Unternehmensgewinne erscheinen in einem Übergang des Wirtschaftszyklusses von Wachstum zu Stagnation nicht plausi- bel.)

Die Verwaltung geht aktuell für das Haushaltsjahr 2018 von einem Brutto-Gewerbesteuerertrag von 325 Mio. Euro aus, was gegenüber der Planung im Doppelhaushalt 2017/2018 (Beschluss Dezember 2016) in Höhe von 265 Mio. Euro ein Mehrertrag von rund 60 Mio. Euro bedeutet. In Kenntnis des voraussichtlichen Mehrertrags in 2018 und der Einschätzung der gesamtwirt- schaftlichen Entwicklung wurden im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 Planzahlen in Höhe von jeweils 325,0 Mio. Euro angenommen, was der Einschätzung für das Jahr 2018 ent- spricht.

3.2. Auch die Einkommenssteuer ist für 2019 um 9,8 % höher als für 2018 angesetzt, und für 2020 werden wiederum um 5,7 % höhere Einkommenssteuereinnahmen als für 2019 erwartet. Auch hier die Frage, welche Gründe für die Schätzung dieses Anstiegs an Einkommenssteuereinnahmen sprechen?

Ausgehend von den voraussichtlichen IST-Zahlen im Haushaltsjahr 2018 steigen die Planzahlen für 2019 und 2020 nur geringfügig. Die Planzahlen entsprechen den Vorgaben aus dem jewei- ligen Haushaltserlass des Landes Baden-Württemberg für die kommunale Haushaltsplanung.

 

Originalanfrage: Thema

Fragen zum Haushaltsentwurf 2019/20: Gesamtverschuldung, Neuverschuldung und Verlässlichkeit der Steuerprognosen

1. Gesamtverschuldung: Wie erklären sich die unterschiedlichen Angaben zur Gesamtverschuldung der Stadt zwischen dem statistischen Landesamt und dem Doppelhaushaltsentwurf der Stadtverwaltung? 

Wie verteilen sich die städtischen Schulden auf Stadt, Eigenbetriebe und städtische Gesellschaften?

 Sachverhalt / Begründung:

Gemäß Daten des statistischen Landesamts Baden-Württemberg (siehe: https://www.statistik-bw.de/FinSteuern/Schulden/SC_KR_KR.jsp) belaufen sich die Gesamtschulden der Stadt Karlsruhe per 31.12.2017 auf 877,044 Mio. €, was einer Verschuldung von 2.824 € je Einwohner entspricht. Sie bestehen dabei aus 0,46 Mio. € Schulden der Stadt beim öffentlichen Bereich, 189,568 Mio. € der Stadt beim nicht öffentlichen Bereich, 8,865 Mio. € der Eigengesellschaften beim öffentlichen Bereich und 678,151 Mio. € der Eigengesellschaften beim nicht-öffentlichen Bereich.

Im Entwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020 wird auf S. 566 eine Verschuldung von 192.399.765 €, entsprechend einer Verschuldung von 629 € je Einwohner, ausgewiesen.

2. Neuschuldenaufnahme: 

2.1. Wird sich die Neuverschuldung von ca. 160,4 Mio. € noch um die 2019 und 2020 vom Eigenbetrieb Fußballstadion aufzunehmenden Schulden erhöhen?

2.2. Sind die Kosten für die beschlossenen Vorabmaßnahmen zum Stadionneubau über 9 Mio. € im aktuellen Haushaltswurf enthalten? Wenn ja, in welcher Kostenstelle sind diese verbucht?

2.3. Sind im Doppelhaushaltsjahr auch Kosten für die Infrastruktur-maßnahmen (Budget des städtischen Anteils: 28,6 Mio. €) im Haushaltswurf enthalten? Wenn ja, in welcher Kostenstelle sind diese verbucht?

  Sachverhalt / Begründung:

Gemäß der Haushaltsrede von OB Dr. Mentrup vom 24.07.2018 beträgt die Neuverschuldung im Doppelhaushaltsjahr ca. 160,4 Mio. €. 

Gemäß Haushaltsentwurf, S. 558, sind die Schulden des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark noch nicht aufgeführt, da noch keine Werte vorlägen. Deren Nachreichung wird dort angekündigt.

3. Prognosesicherheit der Steuereinnahmen: 

3.1. Welche Gründe sprechen für eine Erhöhung der erwarteten Gewerbesteuereinnahmen um 60 Mio. € bzw. 22,6 % gegenüber den Planzahlen 2017 und 2018, obwohl von der Stadtkämmerei von einem Übergang der Wirtschaftsentwicklung von Wachstum in Richtung Stagnation ausgegangen wird? (Hinweis: Die Gewerbesteuer korreliert mit den Unternehmensgewinnen. Steigende Unternehmensgewinne erscheinen in einem Übergang des Wirtschaftszykluses von Wachstum zu Stagnation nicht plausibel.)

3.2. Auch die Einkommenssteuer ist für 2019 um 9,8 % höher als für 2018 angesetzt, und für 2020 werden wiederum um 5,7 % höhere Einkommenssteuereinnahmen als für 2019 erwartet. Auch hier die Frage, welche Gründe für die Schätzung dieses Anstiegs an Einkommenssteuereinnahmen sprechen?

  Sachverhalt / Begründung:

Im Vorwort zum Haushaltsentwurf, Seite V3, wird wie folgt ausgeführt:

„Die deutsche Wirtschaft stagniert und die ursprünglich positiven Prognosen für die nächsten Jahre erhalten merkliche Dämpfer. Kumulativ zusammen genommen sind hierfür die ansteigenden Referenzzinssätze der Notenbanken sowie begrenzte Produktionskapazitäten und fehlende Fachkräfte in den Unternehmen verantwortlich. Hinzu kommt in jüngster Zeit eine durch die US-Regierung angestoßene Diskussion über die weltweiten Handels- und Zollbeschränkungen. Die führenden Wirtschaftsinstitute reduzieren daher ihre Konjunkturvorhersagen. Auch der ifo-Geschäftsklimaindex, eine zusammengefasste Einschätzung zur gegenwärtigen und zukünftigen Konjunkturentwicklung von über 9.000 Unternehmenslenkern, ist zuletzt mehrfach gesunken. Insgesamt kann festgehalten werden, dass die deutsche Wirtschaft aktuell „das Tempo raus“ nimmt.

Was sind die Herausforderungen hieraus ganz konkret für die Kommunen?

Für die Kommunen bedeutet dies mit einer Verzögerungswirkung von ein bis zwei Haushaltsjahren geringere oder im besten Falle gleichbleibende Steuerzuweisungen beziehungsweise Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich in Baden-Württemberg. Die beiden vorgenannten Ertragspositionen summieren sich auf insgesamt rund 500 Mio. Euro (2019) beziehungsweise 536 Mio. Euro (2020), was einem prozentualen Anteil von 36 Prozent (2019) beziehungsweise 38 Prozent (2020) an den Gesamterträgen entspricht. Somit ist sehr einfach einschätzbar, dass eine geringfügige Abweichung von den eingeplanten Werten eine erhebliche Auswirkung in Millionenhöhe nach sich ziehen kann.“

Angesichts dieser Rahmenbedingungen stellt sich die Frage, ob die im Doppelhaushalt für 2019 und 2020 eingestellten Steuereinnahmen dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht, die Grundlage jeden Wirtschaftens sein sollte, hinreichend Genüge tragen:

Im Haushaltsplanentwurf wird hervorgehoben, dass die hohen Steuereinnahmen des Jahres 2017 im Wesentlichen auf Einmaleffekten bei den Gewerbesteuereinnahmen zurückzuführen sind. Im Haushaltsplan waren 2017 und 2018 Gewerbesteuereinnahmen von 265 Mio. € eingeplant, die im Jahr 2017 mit 380 Mio. € um 115 Mio. € übertroffen wurden. Nunmehr werden für 2019 und 2020 jeweils Einnahmen von 325 Mio. € eingeplant.

Unterzeichnet von:

Marc Bernhard und Dr. Paul Schmidt

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