Stuttgart, den 7. November 2023. Die erste Kammer des Verwaltungsgericht Stuttgart hat in seinem gestrigen Beschluss entschieden, die Anträge des AfD-Landesverbandes Baden-Württemberg gegen die Verdachtsfallbeobachtung durch das baden-württembergische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) zurückzuweisen. Im Kern argumentiert die Kammer, dass die AfD einen ethnisch-biologischen Volksbegriff vertrete und die Menschenwürde von Muslimen außer Geltung setzen möchte.
Hierzu erklären die beiden Landesvorsitzenden der AfD Baden-Württemberg, Markus Frohnmaier und Emil Sänze:
„Wir weisen in aller Deutlichkeit den Vorwurf zurück, der Volksbegriff der AfD wäre auf das rein Ethnisch-biologische verengt. Ein rein ethnisch-biologischer Volksbegriff ist unvereinbar mit unserer Programmatik; der AfD-Bundesvorstand hat hierzu sogar einen Grundsatzbeschluss gefasst, dessen Wichtigkeit leider von der Kammer verkannt wurde. Die Kammer stützt ihre Argumentation an eine Aneinanderreihung von Aussagen einiger Funktionsträger, die völlig einseitig zu unserem Nachteil interpretiert werden und sich an vielen Stellen auf die Benutzung einzelner Signalwörter konzentriert, ohne kritisch zu hinterfragen, ob hieraus tatsächlich das Bekenntnis zu einer politischen Weltanschauung folgt, welche die Zugehörigkeit zum deutschen Volk anhand biologischer Kriterien bestimmen will. Hier hätten wir uns mehr Fairness und gesunden Menschenverstand gewünscht. Denn dass dieser Vorwurf absurd und an den Haaren herbeigezogen ist, sieht man auch daran, dass sich auch innerhalb unserer Partei viele Bürger mit Migrationshintergrund engagieren, die wir selbstverständlich als Bestandteil unseres Volkes ansehen.
Was Muslime angeht, schreibt auch das AfD-Grundsatzprogramm eindeutig fest, dass diese akzeptierte und geschätzte Mitglieder der Gesellschaft sind, wenn sie sich rechtstreu verhalten und integrieren. Diese Aussage unseres Grundsatzprogramms ist verbindlich. Und keinem Menschen, auch nicht den Muslimen, möchte unsere Partei die Menschenwürde absprechen. Worauf wir aber nicht verzichten werden, ist immer und immer wieder auf die mit der islamischen Zuwanderung nach Deutschland verbundenen Probleme hinzuweisen und dem Wahlvolk für diese Probleme alternative Politikangebote zu machen.
Wir werden die uns zustehende Rechtsmittelfrist nun nutzen, um sehr genau diesen Beschluss auf weitere Fehler zu prüfen und dann eine Entscheidung darüber treffen, ob wir hier im Eilverfahren die zweite Instanz anrufen. Unabhängig davon geht der Prozess in der Hauptsache weiter. Das letzte Wort wurde hier noch lange nicht gesprochen und wir werden uns mit jedem einzelnen Verfahrensschritt gegen diese ungerechtfertigten Vorwürfe zur Wehr setzen.“
Weiterführende Information:
Grundsatzbeschluss des AfD-Bundesvorstandes zum deutschen Staatsvolk und zur deutschen Identität: https://www.afd.de/staatsvolk